Bauart 1
Die Bauart 1 setzte voraus, dass die Feuerraumtür immer, mit Ausnahme bei der Bedienung, geschlossen ist. Die Bedingung der geschlossenen Betriebsweise wird durch selbstschließende Türen erreicht, die nach Loslassen des Betreibers durch Federscharniere, durch eine Zugfeder oder auch durch Herabfallen per Schwerkraft selbsttätig schließen. Wesentlich ist, dass aufgrund der Konstruktion der Schließvorgang erreicht wird, so dass das Sicherheitsrisiko durch eine falsche Bedienung des Betreibers ausgeschaltet